Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Schafpatenschaft

 

(1) Zweck einer Schafpatenschaft

Mit einer Schafpatenschaft dokumentiert der Pate seine Verbundenheit mit der Schafhaltung unseres Partnerbetriebes und unterstützt diesen bei seinen Aufgaben. Durch eine Patenschaft erwirbt der Pate kein Eigentums-, Mitsprache-, Verfügungs-, Informations- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Patentier. Übertragungen der Patenschaft sind nur mit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Sheep Of Sylt, Inh. Daniela Petersen zulässig.

(2) Dauer der Schafpatenschaft

Die Patenschaft beginnt mit dem Tag der Zahlung und verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht einen Monat vor Ende des Patenschaftjahres gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich per Email oder Brief erfolgen.

(3) Zahlung des Patenschaftsbetrages

Durch die Zahlung des Patenschaftsbetrages kommt der Patenschaftsvertrag zustande. Der Betrag versteht sich inklusive der geltenden Mehrwertsteuer. Die Zahlung kann per Überweisung, PayPal oder in bar erfolgen.

(4) Patenschaftsurkunde

Der Schafpate erhält nach Zahlungseingang eine Urkunde über die von ihm übernommene Patenschaft.

(5) Abgabe oder Tod des Patentieres

Da Tiere leider auch immer verenden können, sei es durch Fremdeinwirkung oder durch Krankheit, können wir generell keine Patenschaft auf ein bestimmtes Tier anbieten. Auch eine Abgabe aus betrieblichen Gründen kann nicht ausgeschlossen werden.

(6) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Niebüll. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Niebüll, sofern der Patenschaftsantrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes oder einer juristische Person des öffentlichen Rechts geschlossen wurde. Für alle Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(7) Schriftform Änderungen und Ergänzungen

Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich später als unwirksam herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt und anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und erklärt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der im gleichartigen Geschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten am nächsten liegt.

Daniela Andersen, Sheep Of Sylt, September 2022

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